Bundesgerichtshof entscheidet über Klauseln in Darlehensverträgen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG steht bereits seit vielen Jahren auf Grund der häufig verwendeten Zinsanpassungsklauseln sowie der als "Zinssicherungsgebühr" oder "Zinscap-Prämie" bezeichneten Entgelte in der Kritik. Darlehensnehmer der apoBank, die mit dieser für die Darlehensgewährung eine variable Verzinsung vereinbart haben oder hatten, sollten die Regelungen ihres Darlehensvertrages fachkundig überprüfen lassen. Gerade in den Fällen einer Kombination aus unwirksamer Zinssicherungsgebühr oder Zinscap-Prämie und Zinsanpassungsklausel sind je nach Höhe des gewährten Darlehens erhebliche Rückforderungsansprüche in Höhe von mehreren 10.000,00 Euro durchsetzbar.