Aktuelles

Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig? - Gegen Sanktionsbescheide vorgehen

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Gemäß der Regelungen in §§ 31 ff. SGB II darf das Jobcenter ALG II- Regelleistungen bei Pflichtverletzungen zunächst um 30%, bei weiterem Verstoß um 60 % kürzen. Sofern weitere wiederholende Pflichtverstöße angenommen werden, erfolgt die vollständige Leistungseinstellung. In einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss ( AZ.: S 15 AS 5157/14) geht das Sozialgericht Gotha davon aus, dass solche Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Verfassungswidrigkeit wird nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Widerruf des Darlehensvertrages - hohe Ersparnisse möglich (Aktualisierung)

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Viele Darlehensnehmer zahlen für vor einigen Jahren aufgenommene Darlehen hohe Zinsen. Eine Möglichkeit, Darlehensverträge vorzeitig ohne die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen zu beenden, bietet der Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung. Möglich ist das, wenn die von dem jeweiligen Kreditinstitut genutzte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und damit die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Hierüber haben wir bereits berichtet. 

Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jörg Biehl - nur geringe Quote zu erwarten

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Am 13.01.2015 fand im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jörg Biehl, u.a. persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KGaA und Vorstand der Prosavus AG, die Gläubigerversammlung nebst Berichtstermin statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Kübler führte aus, dass im Ergebnis für die Gläubiger mit einer Quote von weniger als 1 % auf ihre Forderungen zu rechnen ist. Das Verhältnis der gegen Herrn Biehl bestehenden Forderungen und die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Verwertung des Vermögens lassen nach derzeitigen Erkenntnissen höhere Quoten nicht erwarten.

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