Alleinerziehende ALG II-Empfänger sollten Unterkunftskosten prüfen
Am 25. April 2018 hat das Bundessozialgericht eine wichtige Entscheidung für alleinerziehende ALG II-Empfänger getroffen, welche mit zumindest einem minderjährigen Kind zusammenleben, das über eigenes Einkommen verfügt. Betroffene ALG II-Empfänger sollten die Rechtmäßigkeit ihrer Bescheide prüfen.