Viele Ampelblitzer falsch installiert: Rotlichtmessungen mit „Traffipax Traffiphot III“ können wegen neu entdeckter Fehlerquelle angreifbar sein.
Wegen neuerer Erkenntnisse haben zahlreiche große Städte Rotlichtüberwachungsanlagen kurzfristig außer Betrieb gesetzt. Viele laufende Bußgeldverfahren müssen eingestellt eingestellt werden. Das ist der Hintergrund:
Zur Verkehrsüberwachung gegen Tempo- und Rotlichtverstöße wird teure Technik eingesetzt, wie auch beispielsweise die Anlage „Traffipax Traffiphot III“. Derartige Technik soll beständig angepasst, modernisiert und dadurch weniger fehleranfällig sein. Hat ein Messgerät die notwendige behördliche Zulassung erhalten und wird es nach den Zulassungsvorgaben betrieben, liegt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren vor. Die Bußgeldbehörde und das Gericht dürfen dann ohne nähere Prüfung automatisch davon ausgehen, dass jede Messung korrekt war, solange nicht der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler bei seiner Messung darlegen kann.
Die Suche nach solchen Anhaltspunkten erfordert regelmäßig den Einblick in die behördliche Ermittlungsakte, einige technische Kenntnisse und häufig auch eine Prüfung der vom Messgerät gespeicherten Daten. Zunehmend verhindern Gerätehersteller in den letzten Jahren durch technische Maßnahmen, dass die vom Messgerät aufgenommenen Daten nachträglich geprüft werden können. Dazu findet ein regelrechter Wettlauf auf der Suche nach möglichen Fehlerquellen statt, der sich in seit einiger Zeit auf die behördlichen Zulassungsunterlagen verlagert.
Bei dem bundesweit sehr häufig eingesetzten Rotlichtüberwachungsgerät „Traffipax Traffiphot III“ ist man erneut fündig geworden. Während eine Version der Zulassungsunterlagen einen Mindestabstand der einzelnen Spuren in den Induktionsschleifen (der Sensorbereich in der Fahrbahn) von 1,2 Metern vorsieht, ist in einer anderen Installationsanleitung lediglich von einer Soll-Vorschrift die Rede. Zahlreiche Anlagen weisen derzeit einen zu geringen Abstand der Drähte auf, die in der Fahrbahn verlegt sind.
Betroffene Anlagen befinden sich beispielsweise auch in Chemnitz und Leipzig. Betroffene sollten einen Bußgeldbescheid nicht ohne nähere Prüfung hinnehmen. Sollte eine Anlage „Traffipax Traffiphot III“ falsch installiert worden sein, kann sich der Bußgeldbescheid durchaus mit Erfolg anfechten lassen.
[RA Patrick Scheinflug und RA Andreas Erdös, Fachanwälte für Verkehrsrecht]