Die Kanzlei Dr. Bock & Collegen bietet Mediation an allen Kanzleistandorten an.
Die Mediation ist ein strukturiertes kommunikatives Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierbei sollen die persönlichen und wirtschaftlichen Belange der Streit- und Konfliktparteien allseits bestmöglich gewahrt und Schaden so weit als möglich abgewendet werden. Ziel der Mediation ist es, eine gemeinsam erarbeitete und akzeptierte Lösung zu finden, die von allen Streitparteien gleichermaßen als Gewinn gesehen wird. Hierdurch soll es gelingen, einen Konflikt zur Zufriedenheit aller Parteien beizulegen. Dieses Ergebnis wird im gerichtlichen Verfahren, nach dessen Ende sich eine Partei als "Sieger" und die andere als "Verlierer" betrachtet, in der Regel nicht erzielt. Am Ende einer Mediation steht kein Urteil, sondern im Idealfall eine abschließende gemeinsame Vereinbarung.
Klassische Anwendungsfelder der Mediation liegen in den Rechtsgebieten
- Familienrecht, Elternkonflikte
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Nachbarschaftsangelegenheiten
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Arbeitsrecht
Der Mediator ist ein besonders ausgebildeter und qualifizierter Vermittler. Er begleitet und moderiert die außergerichtlichen Verhandlungen als neutraler, professioneller Dritter. Er ergreift keine Partei, erteilt keine Rechtsberatung und hat keine eigene Entscheidungsgewalt.
Eine Mediation ist stets freiwillig und vertraulich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die gegenseitige Offenheit der Konfliktparteien. Der Mediator unterliegt außerhalb des Verfahrens der Schweigepflicht. Die Parteien verpflichten sich, in der Mediation offengelegte Eingeständnisse, Ansichten oder Lösungsvorschläge der anderen Konfliktpartner nicht in gerichtliche Verfahren einzuführen.
Die Kosten der Mediation werden vorab in einem Mediationsvertrag vereinbart und üblicherweise nach Stundensätzen berechnet. Das erste Vorgespräch mit allen Beteiligten ist kostenfrei. In der Regel ist eine Mediation günstiger als ein über mehrere Instanzen hinweg geführtes Gerichtsverfahren. Viele Rechtsschutzversicherer empfehlen eine Mediation ausdrücklich und übernehmen deren Kosten, und zwar ebenso im Interesse der streitenden Beteiligten wie aus wirtschaftlichen Gründen.
Herr RA Dr. Uwe Bock sowie Herr RA Hans-Ulrich Biernert verfügen über eine besondere Qualifizierung als Mediator und langjährige anwaltliche Erfahrung auf den rechtlichen Anwendungsgebieten, welche sich für die Mediation besonders eignen. Dies eröffnet ihnen die Möglichkeit, sinnvolle und zielführende Verhandlungen zu begleiten.
RA Dr. Uwe Bock
Rechtsanwalt und Mediator
RA Hans-Ulrich Biernert
Rechtsanwalt und Mediator