Am 10.11.2021 haben wir für den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. die erste Musterfeststellungsklage Brandenburgs eingereicht, die sich mit der Verzinsung von Prämiensparverträgen befasst.
Gemäß Pressemitteilung unseres Mandanten hat die Sparkasse Barnim ca. 1600 Verträge gekündigt, wobei es sich je Vertrag durchschnittlich ein Nachzahlungsanspruch in Höhe von 1.800,00 € ergibt. Trotz der zwischenzeitlich erlassenen Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gegen die die Sparkasse Widerspruch einlegte, und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2021 Az. XI ZR 234/20, mit welcher das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden vom 22.04.2020, Az. 5 MK 1/19 weitestgehend bestätigt wurde, ist die Sparkasse nicht bereit, die berechtigten Ansprüche der betroffenen Sparer zu erfüllen.
Betroffene Kunden der Sparkasse Barnim können sich nach Veröffentlichung der Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz selbst eintragen bzw. hierzu die Hilfe ihrer örtlichen Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich ist auch eine individuelle Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs möglich. Insoweit ist möglicherweise Eile geboten, wenn die Vertragskündigung im Jahre 2018 wirksam wurde. Dann könnte der Anspruch möglicherweise, wenn weitere Voraussetzungen hinzutreten, zum 31.12.2021 verjähren.