Update: Zwischenstand im Insolvenzverfahren der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG
Bekanntlich wurde über das Vermögen der Securenta AG und weiterer Gesellschaften der „Göttinger Gruppe“ im Jahre 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Rattunde, sind umfangreich und zeitaufwendig.
Zwischenzeitlich konnten, zumindest teilweise, lange zurückliegende, komplexe steuerliche Vorgänge erledigt werden. Allerdings sind die Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen, so dass der Jahresabschluss, auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, noch nicht fertiggestellt werden konnte. Solange die Jahresabschlüsse noch nicht fertiggestellt sind, kann auch eine Bereinigung der Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter noch nicht erfolgen. Namentlich ungeklärt sind die Jahresabschlüsse und Ergebniszuweisungen der Jahre 2002 bis 2007. Die Immobilien der Gesellschaft sind im Wesentlichen verwertet, bzw. stehen unmittelbar vor einer Veräußerung. Ferner verfolgt der Insolvenzverwalter erhebliche Insolvenzanfechtungsansprüche.
Die Summe der angemeldeten Forderungen beträgt ca. 806 Mio. Euro. Dieser Betrag wird sich allerdings vermutlich noch deutlich reduzieren, da zu hohe Forderungen angemeldet wurden, bzw. Doppelanmeldungen vorliegen. Eine Prüfung der angemeldeten Forderungen, oder gar deren Feststellung, konnte bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Es wurde allerdings in Aussicht gestellt, dass im Jahre 2015 mit der Prüfung begonnen werden kann.
Unklar ist derzeit auch, wie seitens des Insolvenzverwalters mit den angemeldeten Forderungen verfahren wird. Soweit lediglich die Rückforderung der Einlage angemeldet wurde, handelt es sich nicht um eine Insolvenzforderung, sondern lediglich um eine nachrangige Forderung. Als Insolvenzforderungen sind nur Schadensersatzansprüche der Anleger, beispielsweise aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder unerlaubter Handlung, zu berücksichtigen. Sofern die bis jetzt angemeldeten Forderungen überwiegend festgestellt würden, läge die Quotenerwartung zugunsten der atypisch stillen Gesellschafter vermutlich deutlich unter 5 %. Eine endgültige Aussage kann hierzu jedoch derzeit nicht getroffen werden, sondern frühestens nachdem die Forderungen geprüft wurden. Insoweit müssen sich die Anleger derzeit weiterhin noch in Geduld üben.
[RA Olaf Dietz, FA für Bank- u. Kapitalmarktrecht, 09.03.2015]