Schlagwort: Musterfeststellungsklage

Prämiensparverträge – Ostsächsische Sparkasse Dresden wird verurteilt und unterbreitet Vergleichsangebot

23. März 2023

Wenige Tage vor einem für Verbraucher günstigen Urteil des OLG Dresden hat sich die Ostsächsischen Sparkasse Dresden an ihre Kunden mit ungekündigten Sparverträgen gewandt und ein fragwürdiges Vergleichsangebot unterbreitet. Das Oberlandesgericht Dresden hat am 22.03.2023 im Musterfeststellungsverfahren gegen die Ostsächsischen Sparkasse Dresden geurteilt, dass den vor 2010 abgeschlossenen Sparverträgen S-Prämiensparen flexibel eine wirksame Zinsanpassungsklausel fehlt. Das… Weiterlesen

Prämiensparverträge – Musterfeststellungsklage gegen Ostsächsische Sparkasse Dresden eingereicht

20. Juli 2022

Am 01.06.2022 wurde seitens unserer Kanzlei eine weitere Musterfeststellungsklage – diesmal gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden – beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht und heute im Klageregister veröffentlicht. Nunmehr soll auch für Kunden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden geklärt werden, wie die variable Verzinsung bei dem Sparprodukt „S-Prämiensparen flexibel“ vorzunehmen ist, in welchem keine wirksame Zinsanpassungsklausel vereinbart wurde…. Weiterlesen

Prämiensparverträge – Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim eingereicht

11. November 2021

Am 10.11.2021 haben wir für den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. die erste Musterfeststellungsklage Brandenburgs eingereicht, die sich mit der Verzinsung von Prämiensparverträgen befasst. Gemäß Pressemitteilung unseres Mandanten hat die Sparkasse Barnim ca. 1600 Verträge gekündigt, wobei es sich je Vertrag durchschnittlich ein Nachzahlungsanspruch in Höhe von 1.800,00 € ergibt. Trotz der zwischenzeitlich erlassenen Allgemeinverfügung der Bundesanstalt… Weiterlesen

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Feiertage und Jahreswechsel – Geänderte Öffnungszeiten

Hinweis: Unsere Standorte sind in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2024 wegen der Feiertage und des Jahreswechsels urlaubsbedingt nicht durchgängig besetzt.

Am 24.12., 27.12. sowie am 31.12. ist Betriebsruhe.

Für die übrigen Tage kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wegen eingeschränkter Kanzeibesetzung im o.g. Zeitraum fristgebundene Anfragen auf diesem Wege nicht verlässlich beantwortet werden können. In diesem Fall ist telefonische Kontaktaufnahme unerlässlich. Sie entnehmen die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Standorte den Ansagen unter der jeweiligen Rufnummer, die für dringende Anfragen zur Verfügung steht.

Wir wünschen allen Mandanten angenehme besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

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