BGH: Neues zur Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag
Am 30. Januar 2024 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZB 43/23) erneut zu Regelungen von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geäußert; dieses Mal mit Blick auf die bestehende Beweislast bei Schönheitsreparaturen.