Überall dort, wo individuelle Mobilität im öffentlichen Raum stattfindet, kommt Verkehrsrecht zum Tragen. Also faktisch fast überall. Es (be)trifft Kraftfahrzeuge ebenso wie Radfahrer oder Fußgänger.
Kaum eine rechtliche Materie ist dabei so unübersichtlich wie das Verkehrsrecht auf eine Vielzahl einzelner Gesetze, Verordnungen und deren Anlagen verstreut. Diese Komplexität macht zugleich den schwierigen Umgang für manchen Betroffenen wie auch bisweilen den Reiz für den Praktiker aus. In unserer Kanzlei sind mehrere Fachanwälte für Verkehrsrecht für Sie tätig.