Der Vermieter droht mit Mieterhöhung ? Die Wohnung ist mängelbehaftet ? – Die Miete wird nicht pünktlich gezahlt? Aufgrund steigender Preise sollen die Betriebskosten erhöht werden? Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien haben ihre Grundlage in §§ 535 ff. BGB sowie den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Das Mietrecht wird mehr und mehr durch die Rechtsprechung geprägt, die in ihrer Reichweite erheblichen Einfluß auf bestehende und abzuschließende Verträge hat.
Bei der Durchsetzung der Ansprüche und gemeinsamen Lösungsfindung unter Berücksichtigung der komplexen Rechtsprechung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im Wohn- wie auch Gewerberaummietrecht, Pacht- und WEG-Recht. Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, bis hin zur Beendigung eines Vertrages. Wir unterstützen Sie in jeder Situation und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch.