Miet- und WEG-Recht

Der Vermieter droht mit Mieterhöhung ? Die Wohnung ist mängelbehaftet ? – Die Miete wird nicht pünktlich gezahlt? Aufgrund steigender Preise sollen die Betriebskosten erhöht werden? Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien haben ihre Grundlage in §§ 535 ff. BGB sowie den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Das Mietrecht wird mehr und mehr durch die Rechtsprechung geprägt, die in ihrer Reichweite erheblichen Einfluß auf bestehende und abzuschließende Verträge hat.

Bei der Durchsetzung der Ansprüche und gemeinsamen Lösungsfindung unter Berücksichtigung der komplexen Rechtsprechung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im Wohn- wie auch Gewerberaummietrecht, Pacht- und WEG-Recht. Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, bis hin zur Beendigung eines Vertrages. Wir unterstützen Sie in jeder Situation und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch.

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Feiertage und Jahreswechsel – Geänderte Öffnungszeiten

Hinweis: Unsere Standorte sind in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2024 wegen der Feiertage und des Jahreswechsels urlaubsbedingt nicht durchgängig besetzt.

Am 24.12., 27.12. sowie am 31.12. ist Betriebsruhe.

Für die übrigen Tage kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wegen eingeschränkter Kanzeibesetzung im o.g. Zeitraum fristgebundene Anfragen auf diesem Wege nicht verlässlich beantwortet werden können. In diesem Fall ist telefonische Kontaktaufnahme unerlässlich. Sie entnehmen die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Standorte den Ansagen unter der jeweiligen Rufnummer, die für dringende Anfragen zur Verfügung steht.

Wir wünschen allen Mandanten angenehme besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

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