Das Grundgesetz garantiert in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 das Recht auf körperliche Unversehrtheit und umfasst das Recht jedes Einzelnen auf medizinische Versorgung.
Im Medizinrecht finden sich an der Schnittstelle von Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht nicht nur Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Versicherten und Krankenkassen; es werden auch Fragen der medizinischen Behandlung ebenso geregelt wie das Berufsrecht der Ärzte und Heilberufe.
Der Zugang jedes Einzelnen zur medizinischen Versorgung wird durch Gesetze und Verordnungen sichergestellt. Das SGB V definiert hierbei für die gesetzlichen Krankenversicherungen, welche Leistungen gegenüber den Versicherten zu übernehmen sind, um den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zur Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten zu erfüllen, und welche Maßnahmen und Hilfsmittel deshalb zu bewilligen sind. Aufgrund stetig fortschreitender medizinischer und technischer Entwicklungen verändern sich jedoch nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten, sondern auch die Hilfsmittel. Hierbei unterstützen wir Sie als Patient, um Ihre Ansprüche bei der Krankenkasse durchzusetzen.
Durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung werden an den Schutz des Patienten und seiner Rechte bei der medizinischen Behandlung hohe Anforderungen gestellt. Um dies sicherzustellen, dokumentiert der Behandlungsvertrag die Rechte und Pflichten des Patienten und des medizinischen Fachpersonals. Eine wesentliche Pflicht ist die umfassende Aufklärung des Patienten und die Dokumentation durch die behandelnden Ärzte und Fachkräfte. Die Einsichtnahme in diese Dokumentationen stellt gerade bei dem Verdacht auf haftungsrelevante Fehler von Ärzten, Krankenhäusern oder anderen medizinischen Fachkräften einen wichtigen Grundstein zur Nachweisführung von Diagnose- und/oder Behandlungsfehlern oder unzureichender medizinischer Aufklärung dar, um Ansprüche des Patienten auf Schadensersatz erfolgreich durchsetzen zu können. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen wir Sie unter anderem bei der Nachweisführung des Fehlers und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche,
außergerichtlich und gerichtlich.
Jede medizinische Maßnahme hat unter Beachtung des Patientenwillens zu erfolgen. Um diesen Willen auch durchzusetzen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu artikulieren, empfiehlt sich eine sorgfältige und im Vorfeld klar formulierte Patientenverfügung. Hierdurch wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sichergestellt. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Medizinrechts beratend zur Verfügung und begleiten Sie und Ihre Angehörigen bei der Durchsetzung Ihrer geäußerten Wünsche.