Das Familienrecht umfasst die besonderen Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien, beispielsweise zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und ihren Kindern. Dies beinhaltet Rechtsverhältnisse wie die Pflegschaft, Vormundschaft oder die rechtliche Betreuung. Das Familienrecht ist also eine Materie, die stets durch besondere Näheverhältnisse bestimmt wird.
Gerade Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangs stehen zumeist in einem sehr emotionalen Kontext. Aus Streitpunkten wie Güterrecht, Unterhalt oder Versorgungsausgleich ergeben sich dagegen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Unsere Spezialisten für Familienrecht stehen Ihnen im Bereich der Vorsorge beratend oder im Konfliktfall fachlich und taktisch versiert, aber auch mit dem nötigen Feingefühl zur Seite.