Die Rechtsverhältnisse zwischen den an einem Bau beteiligten Akteuren sind so vielfältig wie deren jeweilige Interessen. Während das öffentliche Baurecht Bauherren und ausführende Firmen gleichermaßen hoheitlichen Regelungen unterstellt – so etwa bei Bauleitplanung, Bodenordnung und Bauordnung – treffen sich die Beteiligten im privaten Baurecht in der Theorie auf Augenhöhe. Die Realität sieht häufig anders aus.
Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr, Planer, Bauunternehmen und anderen an Bau Beteiligten. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind rechtliche und technische Aspekte so eng miteinander verbunden wie im Bau- und Architektenrecht. Das macht die Materie abwechslungsreich, aber auch herausfordernd. Unsere Baurechtsspezialisten begleiten Sie außergerichtlich bei der Vertragsgestaltung, bei der Durchführung des Bauvorhabens sowie falls erforderlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.