Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Banken, Finanzdienstleister und Kapitalmärkte. Es umfasst sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte und ist entscheidend für die Regulierung und Überwachung des Finanzsektors.
Im Bankrecht werden die Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden sowie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute geregelt. Dazu gehören Themen wie Kreditvergabe, Zahlungsverkehr, Anlegerschutz und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Unter dem Begriff des Kapitalmarktrechts werden die rechtlichen Grundlagen für den Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten verstanden. Es zielt darauf ab, die Transparenz und Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu gewährleisten und den Anlegerschutz zu stärken. Hierzu gehören Regelungen für den Wertpapierhandel, Börsengänge und die Prospekthaftung.
Kaum ein Rechtsgebiet ist so dynamisch und komplex, erfordert fundierte Fachkenntnisse und eine hohe Spezialisierung, die wird durch unsere Fachanwaltsqualifikation gewährleisten. Da wir sowohl für einzelne Kreditinstitute als auch natürlich für Anleger tätig sind, können wir das gesamte Spektrum in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts abdecken.