Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Nahezu jeder kommt damit also in Berührung. Dennoch gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das heutige Arbeitsrecht ist vielmehr ein Komplex aus zahlreichen Einzelgesetzen, Tarifverträgen und zunehmend auch einschlägigen EU-Normen. Darüber hinaus wird es besonders stark von der Rechtsprechung geprägt. Bereits seit der Weimarer Republik gibt es eine speziell zuständige Arbeitsgerichtsbarkeit.
Entstanden im Zeitalter der Industrialisierung, hat das Arbeitsrecht im Wesentlichen den Schutz des Arbeitnehmers im Ausgleich mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers zum Thema. Es betrifft daher den Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz und Entgeltschutz. Unsere Tätigkeit umfasst es neben Verfahren vor den Arbeitsgerichten jedoch auch, solche möglichst zu vermeiden. Die Gestaltung von Verträgen nimmt einen beträchtlichen Teil unserer arbeitsrechtlichen Expertise ein.