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P&R Gruppe: Update zum Insolvenzverfahren

9. Mai 2018

Wie befürchtet, haben nunmehr auch die P&R AG und insbesondere die P&R Transport-Container GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bei der P&R Transport-Container GmbH sind diejenigen ca. 14.900 Anleger investiert, die zuletzt bereits unter Geltung des Vermögensanlagengesetzes Container erwarben. Eine Vielzahl dieser Anleger ist jedoch bereits durch die Insolvenzverfahren der anderen P&R-Gesellschaften betroffen.

Anleger sollten sich durch die Vielzahl unterschiedlicher Verlautbarungen nicht verunsichern lassen. Nach unserer Einschätzung wird es für die Anleger geradezu unerlässlich sein ihre Forderungen richtig, und vor allem richtig begründet, anzumelden. Der Insolvenzverwalter selbst ist zu rechtlicher Beratung nicht befugt. Er wird alle Gläubiger anschreiben und mitteilen, welche Forderungen aus seiner Sicht zur Tabelle angemeldet werden können. Dies muss nicht zwingend alle im Einzelfall bestehenden Forderungen umfassen. Nur durch eine ausreichend begründete Forderungsanmeldung lassen sich weitere Vermögensschäden für den einzelnen Anleger vermeiden.

Das Insolvenzverfahren wird sich viele Jahre hinziehen. Möglicherweise ist es gerade den Anlegern der nunmehr insolventen P&R Transport-Container GmbH möglich, ganz andere Ansprüche, z. B. Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung und dergleichen, zu verfolgen.

Aus unserer Beratungspraxis können wir bereits konstatieren, dass es sinnvoll sein kann, Schadensersatzansprüche, insbesondere gegen externe Vertriebsgesellschaften, zu verfolgen. Auch dürfte es für die Anleger, gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Insolvenzverfahren des Containermanagers „Magelan“ geboten sein, auf eine sachgerechte Interessenwahrnehmung der Anlegerinteressen im Insolvenzverfahren hinzuwirken.

Es kann nur die bereits geäußerte Empfehlung wiederholt werden, dass Anleger keinesfalls überstürzt wenig seriös werbende Anwaltskanzleien beauftragen sollten, sondern zunächst eine fundierte rechtliche Beratung eines Fachanwaltes oder der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen sollten. Nach dem Zwischenbericht der vorläufigen Insolvenzverwalter zu den bereits laufenden Insolvenzverfahren dürfte es den Anlegern, die über keine Eigentumszertifikate verfügen kaum möglich sein, einen Eigentumsnachweis zu führen. Welche tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben, ist derzeit noch gar nicht abzuschätzen.

Die Berichterstattung zur Insolvenz der „P&R-Gruppe“ ist vielfältig. Anleger sollten möglichst genau hinterfragen, welchem Lager der Autor zuzuordnen ist und welche Interessen verfolgt werden. Es ist teilweise schon erstaunlich, dass innerhalb weniger Tage einerseits kolportiert wird, dass die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Containermanagers Magelan durch einen behaupteten Verkauf des Containerportfolio unter Wert benachteiligt worden sein sollen und daher die Inanspruchnahme juristischen Rates empfohlen wird, andererseits pauschal suggeriert wird, eine anwaltliche Beratung sei unnötig und ziele seitens der Anwälte nur darauf ab, auf den Rücken der Anleger Honoraransprüche zu generieren. Dies ist mitnichten der Fall. Wie immer im Leben kommt es auf das berühmte „Fingerspitzengefühl“ bei der Auswahl des zu beauftragenden Anwaltes an.

Für eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen Ihnen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarkrecht Olaf Dietz und Thomas Leibner gern zur Verfügung.

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Wir wünschen allen Mandanten angenehme besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

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