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Insolvenz der bc connect GmbH: Was ist zu tun?

10. Juni 2022

Am 15.03.2022 eröffnete das Amtsgericht Chemnitz (Az. 314 IN 1922/21) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer René Schindler, aus 08626 Eichigt, der gleichzeitig deren Alleingesellschafter war. 

Das im Jahr 2013 in Berlin gegründete Unternehmen hatte als Unternehmensgegenstand u. a. den Verkauf und die Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen und warb damit, durch den Erwerb und die Weiterveräußerung von Mobilfunkverträgen hohe Erträge zu erzielen. 

Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit nahm die bc connect GmbH hauptsächlich von Verbrauchern durch den Vertrieb sogenannter Nachrangdarlehensverträge Darlehen entgegen.

Diese Nachrangdarlehensverträge enthalten keinen wirksamen qualifizierten Rangrücktritt. Rechtsfolge ist, dass die Darlehensgeber einerseits einen unbedingten Rückzahlungsanspruch haben und andererseits, dass sich die Geschäftstätigkeit insoweit als Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG darstellt. Hierfür hätte das Unternehmen einer Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedurft. Weil diese Erlaubnis nicht existierte, wurde mit Verfügung vom 25.11.2021 die Rückabwicklung der Darlehensverträge aufgegeben. Bereits im Oktober veröffentlichte die BaFin eine entsprechende Warnung.

In der Gläubigerversammlung vom 08.06.2022 erstattete der in seinem Amt bestätigte Insolvenzverwalter Herr Frank-Rüdiger Scheffler Bericht und teilte mit, dass die bc connect GmbH über keine ordnungsgemäße Buchführung verfügte. Der letzte Jahresabschluss wurde für das Geschäftsjahr 2018 erstellt. Ein Kassenbuch wurde nicht geführt. Eine auf Gewinnerzielung gerichtete Geschäftstätigkeit wurde jedenfalls im Jahr 2021 nicht erbracht. Die festgestellten Geschäftsvorfälle beschränkten sich auf die Hereinnahme von Darlehen und die Rückzahlung fälliger Zahlungsansprüche älterer Darlehen. Es besteht mithin der Verdacht, dass hier ab einem gewissen Zeitpunkt ein Schneeballsystem betrieben wurde, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen 4 beschuldigte Personen Ermittlungsverfahren führt. 

Bereits am 12.10.2021 wurden durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Durchsuchungen erhebliche Bargeldbeträge sichergestellt und Konten arrestiert. Das Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betrug und der Geldwäsche geführt. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass ca. 2.500 Anleger geschädigt wurden. 

Im Rahmen der Aufarbeitung stellen sich zahlreiche rechtlich komplexe Fragen, die zu unterschiedlichen Ansprüchen führen. U. a. wäre das Unternehmen verpflichtet gewesen, aufgrund seiner Einstufung als Kreditinstitut unmittelbar die Kapitalertragsteuer auf die an die Anleger ausgezahlten Zinserträge an das jeweilige Finanzamt abzuführen, was nicht erfolgte.

Darüber hinaus ist allen geschädigten Anlegern zu empfehlen, ihre Forderungen, also insbesondere in Höhe des gewährten Darlehens einschließlich des vertraglichen Zinsanspruchs, noch zur Insolvenztabelle anzumelden. Dies ist auch weiterhin möglich, auch wenn die Frist zur Anmeldung bereits abgelaufen ist. Bei der Begründung des Anspruchsgrundes ist größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird voraussichtlich erst im August 2022 erfolgen. 

Anleger, die in den zurückliegenden Jahren Rückzahlungen von der bc connect GmbH erhielten, gleich ob Zinsen oder Darlehensvaluta, müssen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter ab dem Zeitpunkt der Überschuldung diese Zahlungen anficht und folglich die Rückzahlung zur Insolvenzmasse geltend macht, da diese Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgten und der Schenkungsanfechtung unterliegen könnten. 

Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater oder Vermittler aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Erfolgsaussichten dürften als sehr gut einzuschätzen sein.

Gerade bei Nachrangdarlehensverträgen sind die Beratungspflichten aufgrund deren Komplexität und dem hohen wirtschaftlichen Risiko mannigfaltig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Insolvenzquote, die erst in mehreren Jahren nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Auszahlung gelangen wird, nicht ausreichend sein wird, um den Kapitalverlust zu kompensieren. 

Gern sind wir Ihnen behilflich, Ihre Ansprüche zu verfolgen. In unserer Kanzlei stehen Ihnen hierfür gern Herrn Rechtsanwalt Olaf Dietz, Frau Rechtsanwältin Beate Schönfelder, beide Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.  

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