"S-Prämiensparen flexibel": Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental eingereicht

am .

Am 08.10.2020 haben wir für den Verbraucherzentrale Sachsen e.V. nunmehr die fünfte Musterfeststellungsklage eingereicht, die sich mit der Verzinsung von Prämiensparverträgen befasst.

Auch die Sparkasse Muldental bot ab Mitte 1990 Prämiensparverträge flexibel an, welche variabel verzinst wurden und daneben weitere Sparprämien beinhalten, welche ab dem 15. Sparjahr 50 % der Jahressparrate betragen. Auch hier wurde es jedoch verabsäumt mit den Kunden eine Vereinbarung zu treffen, wann und auf welcher Grundlage sich der variable Zinssatz ändert. Insbesondere ein Referenzzins wurde nicht vereinbart.

Nachberechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen ergaben, dass hierdurch den Sparern im Durchschnitt Zinsen in mittlerer vierstelliger Höhe vorenthalten wurden. Über die Hintergründe und die rechtliche Problematik hatten wir hier bereits im Zusammenhang mit der ebenfalls von uns geführten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig berichtet. Über den Verfahrensstand können Sie sich im auf der Internetseite des Bundesjustizamtes im sog. Musterfeststellungsklagenregister informieren. 

Gern prüfen wir Ihre Verträge und beraten Sie zu Handlungsoptionen. Hierfür steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Schönfelder zur Verfügung.

 

Beate Schönfelder - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- u. Kapitalmarktrecht
 
 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!