Diesel-Skandal: Anmeldung von Ansprüchen im Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG ab heute möglich

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Sie sind vom VW-Abgasskandal betroffen und besitzen ein Fahrzeug der Marke VW, Skoda, Seat oder Audi mit dem Dieselmotor EA189? Dann haben Sie ab heute die Möglichkeit, sich an der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG zu beteiligen, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geführt wird. 

Die Beteiligung am Klageverfahren ist für Sie kostenfrei. Die Registrierung erfolgt über ein Formular (hier verlinkt), welches Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz ausfüllen und versenden können.
 
In dem Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig wird darüber entschieden, ob die Volkswagen AG den betroffenen Eigentümern der Fahrzeuge gegenüber zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist. Mit der Teilnahme am Klageverfahren wird die Verjährung Ihrer Ansprüche unterbrochen, die anderenfalls am 31.12.2018 eintreten würde.

Bei einem obsiegenden Feststellungsurteil erhalten Sie jedoch nicht automatisch Schadensersatz von der Volkswagen AG. Ihren Anspruch müssen Sie der Höhe nach beziffern und individuell gegen die Volkswagen AG durchsetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie ohne Teilnahme oder bei gleichzeitiger Teilnahme an der Musterfeststellungsklage Ihre Schadensersatzansprüche von Anfang an gegen die Volkswagen AG durchsetzen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

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