A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH (vormals AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH) - Frist zur Forderungsanmeldung läuft

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Über das Vermögen der A-FIN GmbH ist mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.08.2017 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen: 1500 IN 1567/17 eröffnet worden. Forderungen gegen die A-FIN GmbH sind bis zum 18.09.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Anlegern, denen Schadensersatzansprüche gegen die A-FIN GmbH wegen Falschberatung zustehen, sollten nicht aufgeben. Wir hatten an anderer Stelle bereits über Handlungsmöglichkeiten informiert.

Die Schadensersatzansprüche können zunächst verjährungshemmend zur Tabelle angemeldet werden. Gleichzeitig besteht ein Recht auf abgesonderte Befriedigung in Bezug auf Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der A-FIN GmbH. 

Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen verfügte die A-FIN GmbH über eine Haftpflichtversicherung, die derartige Schadensersatzansprüche abdeckt. Sollte dies der Fall sein, ist die Versicherung auch im Insolvenzfalle eintrittspflichtig und muss bei einer Verurteilung wegen Falschberatung zahlen. 

Schadensersatzansprüche sollten daher in jedem Falle bis zum Ablauf der gesetzten Frist zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

[RA Olaf Dietz, FA für Bank- u. Kapitalmarktrecht]