V+ GmbH & Co. Fonds 1/2/3 KG

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LG Zwickau und AG Hohenstein- Ernstthal verurteilen   die Treuhandkommanditistin zum Schadensersatz -

Mit Schreiben vom 09.02.2016 erhielten die Anleger  der V+ GmbH & Co. Fonds 1/2/3 KG von  der neuen Kapitalverwaltungsgesellschaft  Xolaris Service Kapitalverwaltungs AG, die Mitteilung, dass Korrekturbedarf  in Form der Totalwertabschreibung bei den zurückliegenden Jahresabschlüssen besteht. Von einigen Firmen hätte sich die Fondsgesellschaft getrennt, da diese dauerhaft defizitär wirtschafteten. Über die Schweizer AMVAC AG  wurde im Februar 2016 das Konkursverfahren eröffnet. Die Kapitalerhöhung um 9 Millionen Schweizer Franken war damit eine Fehlinvestition. 

Ferner investieren die V+Fonds in nicht unerheblicher Höhe  u.a. in eine GA Global Asset Funds GmbH & Co. KG und eine GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG. Die GA Global Asset Fund GmbH & Co.KG investiert in Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie (Biocrates Life Science AG, BRAIN AG, ISARNA Holding GmbH), sowie Biopharmazie und Halbleitertechnik. Aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für 2014 ergibt sich, dass die Beteiligungen zum Bilanzstichtag mit dem Verkehrswert angesetzt worden sind . Es ergab sich eine Wertberichtigung in Höhe von -791.000 €. Das Jahresergebnis von -1.488.000,00 € blieb etwa auf dem Niveau des Vorjahres (-1.500.000,00 €). Bei der Global Chance Fund GmbH & Co.KG sind ähnliche Verluste für die vergangenen Geschäftsjahre zu verzeichnen.

Bei allen V+Fonds ergeben sich daher Verluste seit der Gründung im zweistelligen Millionenbereich. Ob die Anleger ihr eingezahltes Geld zum Ende der Fondslaufzeit zurück erhalten, ist daher äußerst fraglich.

Im Falle einer Falschberatung durch den die Fondsbeteilgungen vermittelnden Anlageberater ergeben sich nicht nur Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft und den Vermittler selbst. Nach der Rechtsprechung des BGH haften auch die Gründungsgesellschafter, die sich der Vermittler zum Vertrieb des Fonds bedienen, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten.

So hat das LG Zwickau mit Urteil vom 04.03.2016 (noch nicht rechtskräftig) sowie das AG Hohenstein-Ernstthal mit Urteil vom 06.08.2015 (noch nicht rechtskräftig) die V+ Treuhandgesellschaft mbH (vormals Holtermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zum Schadensersatz in Form der vollständigen Rückzahlung der geleisteten Einlagezahlungen und Freistellung von weiteren Forderungen verurteilt.

[RA Olaf Dietz und RAin Skadi Clauß, 04.04.2016]

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