Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jörg Biehl – nur geringe Quote zu erwarten
Am 13.01.2015 fand im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jörg Biehl, u.a. persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KGaA und Vorstand der Prosavus AG, die Gläubigerversammlung nebst Berichtstermin statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Kübler führte aus, dass im Ergebnis für die Gläubiger mit einer Quote von weniger als 1 % auf ihre Forderungen zu rechnen ist. Das Verhältnis der gegen Herrn Biehl bestehenden Forderungen und die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Verwertung des Vermögens lassen nach derzeitigen Erkenntnissen höhere Quoten nicht erwarten.
Die Forderungen, die sich aus Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der Future Business KG aA ergeben, werden anerkannt werden. Forderungen, die sich aus einer deliktischen Haftung des Herrn Biehl ergeben können, werden vorläufig bestritten werden. Eine Anerkennung wurde hier in Aussicht gestellt, wenn im Strafverfahren gegen Herrn Biehl eine rechtskräftige Verurteilung diese Ansprüche ergibt. Dies betrifft vor allem diejenigen Forderungen die aus Anlagen bei anderen Gesellschaften, z.B. der Prosavus AG resultieren, für die keine unmittelbare sonstige persönliche Haftung des Herrn Biehl gegeben ist.
Über die Dauer des Verfahrens konnten keine Auskünfte erteilt werden. Dies resultiert zum einen daraus, dass das seitens des Insolvenzverwalters in auch bei der Verwertung des Vermögens mit der Notwendigkeit der Durchführung von Rechtsstreiten gerechnet wird und zum anderen die Forderungsprüfung und Feststellung ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
[RA Olaf Dietz, FA für Bank- u. Kapitalmarktrecht 14.01.2015]