Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern.
Häufig wird bei Streitigkeiten um das Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis eine Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers vereinbart. Eine solche Abfindung ist steuerlich begünstigt. Streitig ist bislang eine besondere Konstellation, zu der jetzt ein aktuelles Urteil vorliegt. Eine Abfindung kompensiert zwar wenigstens zum Teil auch den Ausfall künftiger Vergütung. Unabhängig davon, für welchen Zeitraum oder auch bezogen… Weiterlesen