„Diesel-Skandal“: Die meisten Ansprüche sind noch nicht verjährt.
Häufig ist zu lesen, dass eine Vielzahl von Ansprüchen der geschädigten Verbraucher zum Ablauf des Jahres 2017 verjährt seien. Auch die Vertragshändler von Volkswagen sowie der angebundenen Marken haben regelmäßig mit Formularschreiben auf die Einrede der Verjährung nur bis Ende 2017 verzichtet. Diese Verjährungsfrist ist jedoch zumeist nicht zutreffend. Ansprüche gegen den Hersteller Ansprüche gegen… Weiterlesen