Aktuelles

Prämiensparverträge – Kündigung der Verträge „S-Vermögensplan“ durch Sparkasse Jena-Saale-Holzland

4. April 2022

Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland schloss mit ihren Kunden Prämiensparverträge unter der Bezeichnung „S-Vermögensplan“ ab. Eine zulasten der Sparer jetzt erklärte Kündigungen kann unwirksam sein. Die Sparverträge „S-Vermögensplan“ sahen Prämienzahlungen vor, deren Höhe daran geknüpft wurde, dass das Sparguthaben ein Vielfaches der Jahressparleistung erreicht. Die Höchstprämie in Höhe von 50 % der Jahressparleistung wurde dabei erreicht, wenn das Sparguthaben… Weiterlesen

GARANTIS GmbH & Co. KG – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

17. Januar 2022

Am 05.01.2022 wurde über das Vermögen der GARANTIS GmbH & Co KG durch das Amtsgericht Dresden das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für Darlehensgeber, welche der Garantis ein so bezeichnetes Nachrangdarlehen gewährt haben, besteht Handlungsbedarf. Das Tätigkeitsfeld der GARANTIS bestand in der Vermittlung von Finanzprodukten. Daneben war sie im Immobiliensektor tätig. In größerem Umfang schloss die GARANTIS (als Nachfolger… Weiterlesen

Prämiensparverträge – Vorgehen gegen Kündigungen der Sparkasse Elbe-Elster

3. Januar 2022

Die Sparkasse Elbe-Elster vertrieb ab Mitte der 90er Jahre „S-Prämiensparverträge flexibel“. Diesbezüglich zulasten der Sparer ausgesprochene Kündigungen können unwirksam sein. Ausweislich der Sparverträge war eine monatliche Verzinsung vorgesehen, die variabel ausgestaltet war. Daneben war außerdem vereinbart, dass die Sparkunden Sparprämien ab dem 3 Sparjahr bis einschließlich dem 25. Sparjahr erhalten. Die Höhe der Prämien stieg… Weiterlesen

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Feiertage und Jahreswechsel – Geänderte Öffnungszeiten

Hinweis: Unsere Standorte sind in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2024 wegen der Feiertage und des Jahreswechsels urlaubsbedingt nicht durchgängig besetzt.

Am 24.12., 27.12. sowie am 31.12. ist Betriebsruhe.

Für die übrigen Tage kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wegen eingeschränkter Kanzeibesetzung im o.g. Zeitraum fristgebundene Anfragen auf diesem Wege nicht verlässlich beantwortet werden können. In diesem Fall ist telefonische Kontaktaufnahme unerlässlich. Sie entnehmen die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Standorte den Ansagen unter der jeweiligen Rufnummer, die für dringende Anfragen zur Verfügung steht.

Wir wünschen allen Mandanten angenehme besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

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