Die Einführung der Sozialversicherungsgesetze durch Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren legte den Grundstein für die moderne Sozialversicherung in Deutschland und schuf ein System, das insbesondere Arbeitnehmern weitreichenden Schutz bietet und existentielle soziale Risiken abfedert.
Inzwischen ist das Sozialrecht ein sehr weit differenziertes Rechtsgebiet, welches die Instrumente der Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter und Erwerbsunfähigkeit zum Gegenstand hat und nahezu kaum Lebensbereiche ausklammert. Das Sozialrecht umfasst heute viele verschiedene Teilgebiete, die in separaten Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt sind. Dazu gehören unter anderem die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung), die soziale Entschädigung (z.B. Opferentschädigung) und die soziale Förderung und Hilfe (z.B. BAföG, Sozialhilfe).
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Sozialrechts. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.