Die Motive, an wen, wann und in welchem Umfang das eigene Vermögen im Todesfall übertragen werden soll, sind vielfältig. Die genaue Formulierung des letzten Willens, ob nun im Testament oder Erbvertrag, dient auch dazu, streitige Auseinandersetzungen der Erben zu verhindern.
Neben dieser Vorsorgeberatung gehört es zu unseren Aufgaben, Erben bei der Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses zu beraten und zu vertreten und Möglichkeiten aufzuzeigen, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken oder sich in bestimmten Situationen von diesem durch Anfechtungen zu lösen.
Wurde ein Pflichtteilsberechtigter enterbt, so kann diesem ein Pflichtteilsanspruch und im Fall lebzeitiger Schenkungen auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu stehen. Auch für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist anwaltlicher Rat fast unumgänglich.