Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig? - Gegen Sanktionsbescheide vorgehen
Gemäß der Regelungen in §§ 31 ff. SGB II darf das Jobcenter ALG II- Regelleistungen bei Pflichtverletzungen zunächst um 30%, bei weiterem Verstoß um 60 % kürzen. Sofern weitere wiederholende Pflichtverstöße angenommen werden, erfolgt die vollständige Leistungseinstellung. In einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss ( AZ.: S 15 AS 5157/14) geht das Sozialgericht Gotha davon aus, dass solche Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Verfassungswidrigkeit wird nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft.